Allgemeine Informationen zur Arbeitskraftabsicherung

Die uneingeschränkte Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist in jungen Jahren selbstverständlich. Doch dies kann sich im Laufe des Berufslebens schnell verändern. Psychische Probleme, eine komplizierte Rückenerkrankung, Krebs oder ein Unfall: Viele Ursachen können zu einer verminderten Arbeitsfähigkeit führen und jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens teilweise oder vollständig berufsunfähig.

„Doch was dann?“ Diese Frage stellen sich viele Menschen – und das völlig zu Recht. Die finanziellen Folgen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit können zu einem erheblichen Einschnitt des bisherigen Lebensstandards führen oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Die deutsche Sozialversicherung bietet nur eine Grundversorgung und leistet in vielen Situationen gar nicht.

Eine individuelle und bedarfsgerechte private Absicherung ist daher ein sehr wichtiger Vorsorgebereich für jeden. Sie schützt vor hohen Versorgungslücken und bieten Ihnen finanzielle Sicherheit in diesen meist emotionalen Lebenssituationen.


Berufsunfähigkeitsabsicherung

Keiner denkt gerne daran, dass er nach einem Unfall oder einer Krankheit sein Einkommen verlieren kann. Passiert es dann doch, braucht man genauso viel Geld zum Leben, wie in der Erwerbssituation – vielleicht ist der Bedarf sogar noch höher. Gut, wenn dann eine starke Berufsunfähigkeitsversicherung wenigstens die finanziellen Folgen abfedert und dafür sorgt, dass Ihr Lebensstandard gesichert ist.

Wird beispielsweise eine 35-jährige Person mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 € berufsunfähig, dann summiert sich das wegfallende Arbeitseinkommen bis zum 67. Lebensjahr auf eine Summe von 960.000 €. Mögliche Einkommenssteigerungen noch nicht berücksichtigt.

Es gibt Versicherungen, die für jeden Menschen unverzichtbar sind. Dazu gehört eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Verbraucherschutzverbände weisen darauf hin, wie wichtig diese Vorsorge ist.

Sichern Sie sich rechtzeitig gegen die schwerwiegenden finanziellen Folgen ab.

Konkret führen folgende Gründe zum Wegfall der Arbeitskraft:


Gesetzliche Leistungen

Sofern Sie nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, erhalten Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Im Fall der Fälle kommt lediglich eine sogenannte Erwerbsminderungsrente in Frage. Hierbei nimmt der Staat keine Rücksicht auf Ihre Ausbildung und Ihren beruflichen Status. Es wird nur geprüft, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können – in jeglichen Tätigkeiten, die der Arbeitsmarkt bietet.

Liegt die Erwerbsfähigkeit bei 6 Stunden oder mehr, dann wird keine Leistung gezahlt.

Ist sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich, dann wird eine halbe Erwerbsminderungsrente fällig, die ca. 15% Ihres Bruttoeinkommens entspricht.

Bei weniger als 3 Stunden erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 30 % Ihres Bruttoeinkommens.

Weitere Voraussetzungen für eine Leistung sind gewisse Mindestversicherungszeiten und dass Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Hieraus wird deutlich, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Weitem nicht ausreichen. Nur mit einer privaten Absicherung können Sie eine bedarfsgerechte Absicherung Ihrer Arbeitskraft erreichen.


Weitere Erläuterungen zu den möglichen Produkten

Profitieren Sie beispielsweise von folgenden Vorteilen:

  • Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte private Rente unabhängig von anderen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen oder betrieblichen Versorgung
  • Die Höhe der Absicherung und die Laufzeit können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen festlegen
  • Durch Sondertarife profitieren Sie von günstigeren Beiträgen
  • Sofern Sie bei einem von uns betreuten Unternehmen arbeiten, profitieren Sie bis zu bestimmten Absicherungsgrenzen von einem sehr vereinfachten Annahmeverfahren
  • Im Leistungsfall werden Sie nicht verpflichtet einen anderen oder vergleichbaren Beruf auszuüben (Verzicht auf abstrakte Verweisung)
  • Volle Leistung ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit von mindestens 50% und im Pflegefall
  • Rückwirkende Leistungen mit Beginn der Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf Arztanordnung

Die von uns angebotenen Produkte sind mehrfach durch unabhängige Ratingagenturen mit sehr guten Ergebnissen getestet worden.


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