Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit der betrieblichen Altersversorgung fördert der Staat den Aufbau einer Zusatzrente über Ihren Arbeitgeber, in dem die Beiträge bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Die Mehrzahl der Arbeitnehmer:innen kann dadurch die höchstmögliche staatliche Förderung während der Beitragsphase erzielen.

Welchen Betrag Sie anlegen möchten, entscheiden Sie. Dieser Betrag wird dann von Ihrem Arbeitgeber an einen ausgewählten Versorgungsträger zum Aufbau Ihrer Altersversorgung überwiesen. In vielen Fällen können Sie auch Vermögenswirksame Leistungen in die Versorgung fließen lassen und / oder der Arbeitgeber beteiligt sich zusätzlich an der betrieblichen Altersversorgung.

Darüber hinaus existiert häufig ein sogenannter Gruppenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Versorgungsträger. Dadurch können die Arbeitnehmer:innen von reduzierten Kosten und erhöhten Leistungen profitieren.


Staatliche Förderung für Direktversicherungen und Pensionskassen

Versorgung über eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung

Der Unterschied zu den geförderten privaten Vorsorgeprodukten (Riester-Rente und Rürup-Rente) liegt darin, dass die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt umgewandelt werden. Die Einzahlung erfolgt, bis zu einer vom Staat festgelegten Obergrenze, steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch haben Sie weniger Abzüge auf Ihrer Gehaltsabrechnung und erhalten die Förderung ohne weiteren Verwaltungsaufwand.

Im Jahr 2023 ist ein monatlicher Beitrag bis 584 € steuerfrei. Bis zu einem Sparbetrag von 292 € zahlen Sie auch keine Sozialabgaben. Der tatsächliche Nettoaufwand für Ihre zusätzliche Altersversorgung verringert sich also enorm, wie Sie an dem folgenden Beispiel sehen können: Berechnungsbeispiel

Mit der betrieblichen Altersversorgung kann man mit geringem Eigenaufwand einen großen Schritt zum finanziell unabhängigen Lebensabend machen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Förderung für Sie möglich ist und beraten Sie zur optimalen Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.

Was gibt es zu beachten:

Die Leistungen werden nachgelagert versteuert – allerdings meistens zu einem geringeren individuellen Steuersatz als in der Arbeitsphase. Zusätzlich sind die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte beitragspflichtig.


Weitere Erläuterungen zu den möglichen Produkten

Als Vorsorgeprodukt kommt beispielsweise eine klassische Rentenversicherung mit frühestens Rentenbeginn zum 62. Lebensjahr in Frage. Hier werden die eingezahlten Beiträge vom Versicherer sicherheitsorientiert angelegt, so dass er Ihnen bereits bei Vertragsbeginn eine garantierte Altersrente zusagen kann. Ein gesetzlich festgeschriebener garantierter Zins ist in diesem Produkt eingerechnet. Hinzu kommen die bis zum Rentenbeginn durch den Versicherer erwirtschafteten Überschüsse.

Weitere Produktvorteile im Überblick:

  • Erhöhte Leistungen durch vom CVD verhandelte Sonderkonditionen
  • Lebenslange Rentenzahlung für die versicherte Person
  • Mitversicherung einer leistungsstarken Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich
  • Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel: private Weiterzahlung oder Übernahme / Übertragung auf neuen Arbeitgeber möglich
  • Geschütztes Vermögen vor Hartz IV
  • Flexible Inanspruchnahme der Leistungen ab dem 62. Lebensjahr
  • Option 100 % des angesparten Vermögens zum Rentenbeginn einmalig auszahlen zu lassen (anteiliges bzw. volles Kapitalwahlrecht)

Natürlich stehen Ihnen auch Produkte mit anderen Anlageschwerpunkten zur Auswahl. Welche Produkte Ihr Arbeitgeber anbietet und welches für Sie das Richtige ist, ermitteln wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen zusammen.


Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten, wodurch der Gesetzgeber weitere interessante Umsetzungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung geschaffen hat. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass sich die betriebliche Altersversorgung in Deutschland noch weiter verbreitet und dadurch die sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kompensiert werden können.

Um Ihnen einen ersten Einblick in die gesetzlichen Veränderungen zu bieten, stellen wir Ihnen unter dem folgenden Link ein erläuterndes Kurzvideo von einem unserer Produktpartner in der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.

Kurzvideo zum Betriebsrentenstärkungsgesetz der AXA Versicherungsgruppe

Für weitergehende Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.


Angebot

Gerne geben wir Ihnen einen Überblick zu den Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Für Detailinformationen zu den bestehenden Gruppenverträgen der von uns bereits betreuten Unternehmen klicken sie bitte auf das jeweilige Logo Ihres Arbeitgebers.

Sollte Ihr Arbeitgeber nicht aufgeführt sein, verwenden Sie für eine Angebotsanforderung bitte direkt den Link „Angebot anfordern“. Anhand Ihrer persönlichen Daten analysieren unsere Kundenberater:innen die von uns angebotenen Produkte für Sie und erstellen Ihnen einen unverbindliches und kostenloses Angebot.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollten Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

Detailinformationen zu den von uns betreuten betrieblichen Vorsorgelösungen

Hinweis: Dieser Bereich befindet sich teilweise noch im Aufbau und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Sennheiser-Group Sennheiser-Consumer Head Acoustics
Wabco-Konzern Deutsche Schlauchboot (DSB) vergoelst Reifen + Autoservice Ehrhardt
Pronova BKK Pronova BKK Alcera LaCoup
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