Riester-Rente
Die Riester-Rente ist – neben der betrieblichen Altersversorgung – die am stärksten geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Durch staatliche Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile wird der Aufbau einer ergänzenden Altersrente erleichtert.
Förderberechtigt sind Beamte und alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Darüber hinaus können auch nicht pflichtversicherte Ehe- / Lebenspartner in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, sofern ihr Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Die Abwicklung der Zulagenförderung ist stark vereinfacht worden. Bei Vertragsbeginn stellen Sie einen Dauerzulagenantrag, wodurch der Versicherer Jahr für Jahr Ihre Zulagen beim Staat abfordert und dem Vertrag gutschreibt. Wichtig ist jedoch, dass Sie uns eine Information zukommen lassen, wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation z. B. durch Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Steigerung des Gehaltes verändert.
Bereits über 15 Millionen Bürger:innen nutzen diese Vorteile, um mit geringerem Eigenaufwand im Alter besser versorgt zu sein.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Staatliche Förderung
Zulagenförderung in der Ansparphase
Zu Ihren Eigenbeiträgen können vom Staat folgende Zulagen für Sie und Ihre kindergeldberechtigten Kinder auf den Riester-Vertrag gutgeschrieben werden.
- 175 € Grundzulage pro Jahr und 200 € Bonus für junge Leute bis 25 Jahre
- 300 € Kinderzulage pro Jahr (Geburtsjahrgänge ab 2008)
- 185 € Kinderzulage pro Jahr (Geburtsjahrgänge vor 2008)
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie als förderberechtigte Person einen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einbezahlt werden. Dieser beträgt 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 € pro Jahr.
Für nicht direkt förderberechtigte Ehepartner reicht die Einzahlung von 60 € pro Jahr in der Regel zum Erhalt der vollen Zulagen aus.
Steuerliche Förderung in der Ansparphase:
Darüber hinaus sind weitere Steuervorteile möglich, indem Sie die Beiträge als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die gewährte Zulage (Günstigerprüfung). Ist dies der Fall, erhalten Sie die Differenz nachträglich vom Finanzamt zurück. Das macht die Riester-Rente zusätzlich attraktiv.
Was gibt es zu beachten:
Die Leistungen werden nachgelagert versteuert – allerdings meistens zu einem geringeren individuellen Steuersatz als in der Arbeitsphase.
Weitere Erläuterungen zu den möglichen Produkten
Als Vorsorgeprodukt kommt beispielsweise eine klassische Rentenversicherung mit frühestens Rentenbeginn zum 62. Lebensjahr in Frage. Hier werden die eingezahlten Beiträge vom Versicherer sicherheitsorientiert angelegt, so dass er Ihnen bereits bei Vertragsbeginn eine garantierte Altersrente zusagen kann. Ein gesetzlich festgeschriebener garantierter Zins ist in diesem Produkt eingerechnet. Hinzu kommen die bis zum Rentenbeginn durch den Versicherer erwirtschafteten Überschüsse.
Weitere Produktvorteile im Überblick:
- Erhöhte Leistungen durch vom CVD verhandelte Sonderkonditionen
- Lebenslange Rentenzahlung für die versicherte Person
- Option 30% des angesparten Vermögens zum Rentenbeginn einmalig auszahlen zu lassen (anteiliges Kapitalwahlrecht)
- Option 100% des angesparten Vermögens bis zum Rentenbeginn in die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie einzubeziehen oder ein entsprechendes Darlehen zu tilgen (Wohn-Riester)
Natürlich stehen Ihnen auch Produkte mit anderen Anlageschwerpunkten zur Auswahl. Eine Übersicht zu den möglichen Vorsorgekonzepten finden Sie in dem Flyer „Mögliche Vorsorgekonzepte“. Welches Produkt für Sie das Richtige ist, ermitteln wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen zusammen.
Angebot
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Anhand Ihrer persönlichen Daten analysieren unsere Kundenberater:innen die von uns angebotenen Produkte für Sie und berücksichtigen hierbei natürlich gegebenenfalls bestehende Sonderkonditionen über Ihren Arbeitgeber.
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