Allgemeine Informationen zur privaten Krankenversicherung
In Deutschland besteht seit einigen Jahren die Pflicht zur Krankenversicherung, die mindestens ambulante und stätionäre Behandlungen beinhalten muss. Diesen Versicherungsschutz bieten sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch private Versicherungsunternehmen (PKV). Beide Lösungen unterscheiden sich jedoch in zahlreichen Bereichen, wobei die PKV gegenüber der GKV regelmäßig viele Vorteile enthält. Je nach persönlicher Situation und den Erwartungen an den eigenen Krankenversicherungsschutz gilt es hier die richtige Lösung zu ermitteln, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wer kann sich privat krankenversichern?
- Arbeitnehmer, deren Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2022: 64.350 € Jahresbruttoeinkommen)
- Selbstständige / Freiberufler
- Beamte
- Studenten
- Nicht Berufstätige
Unterschiede zwischen GKV und PKV
GKV | PKV |
---|---|
Sachleistungsprinzip (Abrechnung über Gesundheitskarte + Rechnung für Zuzahlungen) | Kostenerstattungsprinzip (private Rechnung wird beim Versicherer zur Erstattung eingereicht) |
Abrechnung nach dem Leistungskatalog der GKV |
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ) |
Leistungen nach Sozialgesetzbuch (können jederzeit angepasst werden) | Vertraglich vereinbarte und auswählbare Leistungen, auf die dauerhaft ein Rechtsanspruch besteht |
Beitragshöhe nach Einkommen | Beitragshöhe nach Leistungsauswahl sowie Alter / Gesundheitszustand bei Antragstellung |
Familienmitglieder können ggf. beitragsfrei mitversichert werden | Beitragsfreie Mitversicherung von anderen Personen ist nicht möglich |
Jeder Berechtigte wird ohne Gesundheitsprüfung versichert | Es erfolgt eine individuelle Risikoprüfung bei Antragstellung |
Bedingter Versicherungsschutz in Europa | In der Regel weltweiter Versicherungsschutz |
Viele PKV-Tarife beinhalten darüber hinaus auch eine Kostenerstattung für „medizinisch notwendige Leistungen“, die von der GKV nur sehr begrenzt oder gar nicht übernommen werden. Dies sind beispielsweise
- Freie Wahl bei den Krankenhäusern, Ärzten und Zahnärzten
- Chefarztbehandlung und Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus
- Hochwertiger Zahnersatz wie Implantate
- Kieferorthopädische Behandlungen (auch über das 21. Lebensjahr hinaus)
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Alternative Behandlungsmethoden (z. B. Heilpraktiker)
- Höherwertige Hilfsmittel (z.B. Rollstühle)
- Neuartigere und umfangreichere Behandlungen und Medikamente
- Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Jahre
Es gibt aber auch Nachteile, die eine PKV gegenüber der GKV mit sich bringt. Dies sind beispielweise:
- Keine kostenlose Familienversicherung für Ehepartner oder Kinder möglich
- Keine langfristigen Beitragsreduzierungen bei Krankheit, Elternzeit oder Mutterschutz
- Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich
- Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind in der PKV nicht standardmäßig mitversichert
- Haushaltshilfen sowie der häusliche Krankenpflegedienst werden in der PKV regelmäßig nicht bezahlt
Was gilt es bei einem Wechsel von der GKV in die PKV zu beachten?
Bei der PKV richtet sich die Beitragshöhe nicht nach dem Gehalt, sondern nach dem Eintrittsalter, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand bei Antragstellung.
Zu dem letzten Punkt wird vor dem Vertragsbeginn eine individuelle Gesundheitsprüfung durch, in der man Fragen zum eigenen Gesundheitszustand beantworten muss. Je nach Vorerkrankung sind ggf. für einige Teilbereiche noch gesonderte Nacherklärungen mit weiteren Detailfragen oder ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Wer sich privat versichern möchte, der sollte diese vorvertraglichen Fragen unbedingt sehr gewissenhaft und ggf. nach vorheriger Abstimmung mit seinem Arzt bzw. Ärzten beantworten. Falsche oder fehlerhafte Angaben können sonst im späteren Verlauf zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Gerne stehen wir Ihnen natürlich bei diesem Prozess mit Rat und Tat zu Seite.
Je nach Verlauf dieser Risikoprüfung, kommen folgende Ergebnisse in Frage:
- Vertragsannahme zu normalen Konditionen
- Der Versicherer macht ein neues Angebot mit erhöhtem Beitrag durch einen erforderlichen Risikozuschlag
- Der Versicherer lehnt den Versicherungsschutz aufgrund der bestehenden Vorerkrankungen ab
Beitragsanpassungen
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen führen sowohl in der GKV als auch in der PKV zu steigenden Kosten. Ausschlaggebend hierfür sind die steigende Lebenserwartung, die Inflation sowie der medizinische Fortschritt. In der PKV ist es daher sehr wichtig, dass man sich für finanzstarke Versicherer mit einer einer guten Risikostruktur und seriöser Tarifkalkulation entscheidet. Diese Punkte sind bei den von uns angebotenen Lösungen natürlich geprüft und gegeben.
Darüber hinaus ist es zu empfehlen, dass man bereits direkt beim Vertragsabschluss einen Beitragsentlastungstarif fürs Alter mit abschließt. Dieser führt dazu, dass der Beitrag zur PKV beispielsweise ab dem 65. Lebensjahr um einen festgelegten Betrag reduziert wird. So kann man stark steigenden Beiträgen im Alter entgegenwirken und häufig wird dieser Absicherungsbaustein auch noch vom Arbeitgeber mit bezuschusst, wenn man den max. Beitragszuschuss noch nicht ausgeschöpft haben sollte.
Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Arbeitgeber müssen in der PKV – genau wie in der GKV – einen Teil des Beitrags bezahlen. IN der PKV sind dies grundsätzlich 50% des Beitrages zu Krankenversicherung und 50% des Beitrages zur Pflegepflichtversicherung. Dieser Beitragszuschuss ist jedoch begrenzt auf folgende maximalen Arbeitgeberbeiträge:
Max. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2022: 384,58 €
Max. Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung im Jahr 2021: 73,77 €
Steuerliche Absetzbarkeit
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) können die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Als Basisabsicherung erkennt der Gesetzgeber jenen Teil der Beiträge an, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Für den höherwertigen Versicherungsschutz gibt es pauschale Abschläge. Je nach Tarif erkennt der Staat 80 bis 100% der Beiträge zur privaten Krankenversicherung und 100% der Beiträge zur Pflegeversicherungen steuermindernd an. Den genauen abzugsfähigen Wert teilt Ihnen der Versicherer mit.
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