Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie zum Beispiel für Ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, tritt die Reiserücktrittsversicherung für die entstehenden Stornokosten ein!

Mit der opional zusätzlichen Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung der Reise bei Eintritt eines versicherten Risikos.

Produkthighlights der Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie:

  • Ersatz der vertraglich vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornokosten für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird
  • Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen bis zu 30 € pro Person
  • kein Selbstbehalt (Ausnahme ambulant behandelte Erkrankung)
  • Ersatz des gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte aufgrund eines versicherten Risikos abgebrochen werden muss, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen (Urlaubsgarantie) – danach erfolgt eine anteilige Erstattung der ausgefallenen Reiseleistungen
  • Mit Corona-Zusatzschutz abschließbar

Detailinformationen zu den versicherten Leistungen finden Sie in den Leistungsübersicherten der beiden Tarife (siehe orangener Balken etwas weiter unten).

Bitte beachten Sie, dass eine Reiserücktrittsversicherung bis 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden kann.

Junges Prchen sitzt gelangweilt auf gepackten Koffern

Corona-Reiseschutz als Upgrade zur Reiserücktrittsversicherung mitversicherbar
Sie können zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung den Corona-Zusatzschutz separat abschließen. Der Corona-Reiseschutz wird jeweils pro Reise bis zu einer maximalen Dauer von 45 Tagen abgeschlossen.

Der Corona-Zusatz­schutz beinhaltet die Stor­no­kos­ten­ab­si­che­rung vor der Reise und die Reise­kos­ten­ab­si­che­rung während der Reise bei häus­li­cher Isola­tion bzw. Quaran­täne und bei Beför­de­rungs­ver­wei­ge­rung. Der Corona-Reise­schutz bietet auch dann Versi­che­rungs­schutz, wenn für Ihr Reise­land oder die jewei­lige Reise­re­gion vor Reise­be­ginn eine coro­nabe­dingte (Covid-19) Reise­war­nung des Auswär­tigen Amtes Deutsch­lands besteht.


Angebot

In den hinterlegten Online-Rechnern können Sie Ihr individuelles Angebot berechnen. Ein Online-Vertragsabschluss ist möglich.

Online-Rechner: Reise-Rücktrittsversicherung und/oder Urlaubsgarantie

Online-Rechner: Jahres Reise-Rücktrittsversicherung

Online-Rechner: Corona-Reiseschutz

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen und ein unabhängiger CVD-Experte Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellt. Damit wir ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Vorschlag für Sie erstellen können, senden Sie dazu bitte das folgende Kontaktformular unter „Angebot anfragen“ an uns oder rufen Sie uns an.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollten Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

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Anfrage Reiserücktrittsversicherung

Bitte senden Sie das folgende Kontaktformular an uns und ein unabhängiger CVD-Experte wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot zu erstellen. Die Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

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Krank im Ausland

Ob Familienpauschalurlaub, Geschäftsreise oder Individualtrip: Im Ausland ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur lückenhaft.

Sicherheit bietet Ihnen hier eine Auslandsreise-Krankenversicherung, mit der Sie einen umfangreichen und weltweit gültigen Versicherungsschutz erhalten. So können Sie sorglos und entspannt reisen.


Gesetzliche Leistungen bei Auslandsaufenthalten

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nicht nur in Deutschland Schutz vor hohen Behandlungskosten. Sie gilt auch innerhalb der Europäischen Union (EU). Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Karte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung. Kosten für die Grundversorgung dürfen nicht in Rechnung gestellt werden, sondern werden mit der Krankenkasse direkt abgerechnet.

Im Ausland kann man aber nicht erwarten, nach deutschem Standard behandelt zu werden. Vor Reisen und Urlaubsaufenthalten in einem anderen Land sollte man sich daher gut über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Ausland informieren. Höherwertige Versorgung kann auch innerhalb der EU zu Zusatzkosten führen.

Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union sollte man sich nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Hier muss man im Regelfall in Vorleistung treten und die Rechnung sofort vor Ort selbst bezahlen. Der Versicherte erhält dann meist nur einen Teil seiner Kosten, manchmal sogar nichts ersetzt.


Sicher und günstig: Private Reisekrankenversicherung

Bei jeder Reise ins Ausland, egal ob innerhalb oder außerhalb der EU, besteht trotz europäischer Gesundheitskarte das Risiko, keine gute und kostengünstige Behandlung zu erhalten. Immer wieder wird von Problemen mit der europäischen Krankenversicherungskarte berichtet.

Außerhalb der Europäischen Union vervielfacht sich die Anzahl möglicher Probleme.

Um kein finanzielles Risiko einzugehen, sollte man seinen Krankenversicherungsschutz im Ausland mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ergänzen. Für wenig Geld erhält man umfangreichen und weltweiten Versicherungsschutz.


Angebot

Nachfolgend bieten wir Ihnen verschiedene Angebotsrechner mit Online-Abschlussmöglichkeit für verschiedene Bedürfnisse.

Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen je Reise
Die von uns angebotene Absicherung über die DKV ist ist eine Topabsicherung für die meisten Urlaubsreisen und wurde bereits häufig durch unabhängige Ratingunternehmen mit sehr gut getestet (z. B. langjähriger Testsieger bei Finanztest).

Online-Rechner für Einzelpersonen

Online-Rechner für Familien

Langfristige Auslandskrankenversicherung
Ein längerer Auslandsaufenthalt ist immer auch ein Abenteuer. Egal ob Sie eine längere Urlaubsreise planen oder als Backpacker durch die Welt reisen, wegen eines neuen Jobs, als Student oder Austauschschüler längere Zeit im Ausland leben: Denken Sie bei aller Vorfreude auf Ihr Leben im Ausland auch an Ihre Gesundheit und Sicherheit. Mit einer langfristigen Auslandskranken- versicherung der HanseMerkur haben Sie für Ihren Auslandsaufenthalt einen starken Partner an Ihrer Seite und Sie können Ihr Abenteuer starten.

Online-Rechner (Aufenthalte bis zu 365 Tagen)

Online-Rechner (Aufenthalte bis zu 5 J.)

Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung für Schüler, Studenten und Work & Travel-Reisende
Dieser Versicherungsschutz der HanseMerkur richtet sich z. B. an Schüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden und Work & Traveller, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten möchten. Der Aufenthalt im Ausland muss im Rahmen von Bildungsmaßnahmen erfolgen – im Schadenfall muss dies nachgewiesen werden. Der Versicherungsabschluss muss vor dem 35. Geburtstag erfolgen und es kann ein Zetiraum von bis zu 5 Jahren abgesichert werden.

Online-Rechner (Junge Leute bis zu 5 J.)

Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung für Gäste in Deutschland
Diese Absicherung richtet sich für ausländische Gäste, die sich vorübergehend in Deutschland befinden.

Die Reiseversicherung für junge Gäste ist genau die richtige Wahl für Schüler, Studenten, Praktikanten, Sprachschüler, Stipendiaten, Doktoranden und Work & Traveller, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Der Aufenthalt in Deutschland muss im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen – im Schadenfall muss dies nachgewiesen werden. Dazu zählt z.B. auch die Teilnahme an einem Work-Travel-Programm. Die Versicherung kann von Personen unter 35 Jahren abgeschlossen werden, die in Deutschland nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen.

Online-Rechner (Junge Leute bis zu 5 J. in Deutschland)

Die Versicherung ist für alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit geeignet, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Die versicherte Person darf nicht älter als 74 Jahre alt sein. Die Reiseversicherung gilt für vorübergehende Aufenthalte bis zu 5 Jahren. Außerdem darf die versicherte Person nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen (z. B. durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit).

Online-Rechner (Ausländische Gäste)

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen und ein unabhängiger CVD-Experte Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellt. Damit wir ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Vorschlag für Sie erstellen können, senden Sie dazu bitte das folgende Kontaktformular unter „Angebot anfragen“ an uns oder rufen Sie uns an.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollten Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

Angebot anfragen …

Anfrage Auslandsreise-Krankenversicherung

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